03 | 10 | 2024

Elferrat



Elferrat

Der Elferrat hat zusammen mit Kassier und Schriftführer das Amt des Vereinsvorstandes inne. Der Elferrat besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und neun weitern Mitgliedern. Kassier und Schriftführer können auch gleichzeitig Elferrat sein. Der Elferrat trifft sich in regelmäßigen Sitzungen um anstehende Aktivitäten und Veranstaltungen zu planen und zu koordinieren. 

Der Elferrat wurde zusammen mit der Garde im Jahre 2002 neu eingekleidet, wobei das neue Häs, der Tradition verbunden, an das alte anlehnt. Es setzt sich zusammen aus einer schwarzen Hose, schwarzen Schuhen, weißen Handschuhen, dem schwarzem Hut mit weißer Straußenfeder, sowie der roten Weste und dem blauem Mantel. Die Zacken des Schultertuches am Mantel weisen auf die Burgzinnen der Herren von Ulm-Werrenwag hin, die in früheren Zeiten in Kolbingen begütert waren. Als besonderes Merkmal trägt der Elferrat als Vereinswappen den „Galgen" an einer Kette um den Hals. 

An Fasnetumzügen verteilt der Elferrat „Bolle" (Süßigkeiten) aus seinem "Bollensack" an die Kinder. Mit „Narri-Narro" werden die Zuschauer begrüßt.





Ehren-Vogtrat

In der Sitzung am 17.11 1987 fasste der Elferrat den Beschluss einen Ehrenvogtrat zu gründen. 

Das Häs des Ehrenvogtrates wurde gegründet um ausscheidende verdiente Ausschussmitglieder noch etwas an die Vogtei zu binden. Sie haben so die Möglichkeit nach ihrer offiziellen Amtszeit, weiterhin an Fasnetumzügen im eigenen Häs teilzunehmen. Ehrenvogträte können an den Sitzungen des Elferrates weiterhin teilnehmen, jedoch besitzen sie kein Stimmrecht mehr. Ehrenvogtrat kann werden, wer ununterbrochen 10 Jahre lang 1. oder 2. Vorsitzender gewesen war oder Elferräte, Kassier, Schriftführer und Vogtmeister die Ihr Amt mindestens 15 Jahre lang ohne Unterbrechung ausgeübt haben. Das Amt des Ehrenvogtrates kann erst nach dem Ausscheiden aus dem vorher ausgeübten Amt wahrgenommen werden. 

In der Sitzung vom 21.12.2004 wurde der Beschluss vom 17.11.1987 wie folgt einstimmig abgeändert:
Kassier und Schriftführer können (bei Erfüllung der Richtlinien) trotz ihres Amtes Ehrenvogtrat werden, wenn sie nicht im Elferrat sind. 

Das Häs gleicht dem des Elferrates, der Mantel ist jedoch grün mit gelbem Schultertuch.